1. Allgemeines

Alle Leistungen, die die PC-Profis im Rahmen eines Auftrages erbracht werden, sind Bestandteil dieser AGB´s.

Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB´s an.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote, mündliche Auskünfte und Zusagen seitens von den PC-Profis sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch eine gemeinsame mündlich getroffene Vereinbarung (Fehlermeldung und Reparaturterminfestlegung) oder durch einen schriftlichen Reparaturauftrag zustande.

Die bei Auftragseingang angegebenen Reparaturtermine sind vorläufige Schätzungen, die gültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.

Verhinderungen durch höhere Gewalt verlängern die Reparaturzeit entsprechend.

Die PC-Profis können nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.

3. Reparatur- und Serviceleistungen

3.1 Die Leistung wird, unter Berücksichtigung der Umstände, am Aufstellungsort des Gerätes oder in der eigenen Werkstatt von den PC-Profis erbracht.

3.2 Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlags gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Kostenvoranschläge können pauschal mit dem regulären Stundensatz berechnet werden, soweit der Aufwand zur Ermittlung der Reparaturkosten nicht unverhältnismäßig höher ist.

Seitens der PC-Profis wird der zeitliche Mehraufwand in Rechnung gestellt.

3.3 Fehlersuche ist Arbeitszeit, das gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Zustand beruht, der von den PC-Profis nicht zu beheben ist.

Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die die PC-Profis für notwendig erachtet, als erteilt.

Die PC-Profis sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich erst während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist und die Instandsetzungsmaßnahme nicht unverhältnismäßig dem Wert des Gegenstandes gegenübersteht.

Sollte aus diesem Umstand heraus ein vorher vereinbarter Reparaturhöchstpreis überschritten werden ist dies dem Auftraggeber, vor der Durchführung der Maßnahme, vorher mitzuteilen.

3.4 Die PC-Profis können von dem Reparaturauftrag zurücktreten, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg nicht mit zumutbaren Mitteln erreicht werden kann oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht.

Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.

Der zeitliche Aufwand ist auch zu berechnen, wenn

– der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt,

– der Auftrag storniert wurde und der Techniker von den PC-Profis bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird,

– der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat,

– die Arbeitsbedingungen aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.

Der Nachweis für, durch die PC-Profis, verursachte Fehlfunktionen ist durch den Kunden zu erbringen.

Aufbewahrung nicht abgeholter Geräte:

Geräte die länger als 12 Wochen bei uns stehen und nicht abgeholt werden, werden zur Verwertung gegeben.

4. Software

4.1 Die Installation von Software ist eine Dienstleistung der PC-Profis.

4.2 Bei der Installation von Software gehen alle Zeitaufwendungen, auch vergebliche, auf Kosten des Kunden.

4.3 Installationsaufträge werden unter Hinweis auf die Lizenzbestimmungen des Herstellers ausgeführt. Die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers werden als bekannt vorausgesetzt und werden damit Vertragsbestandteil.

4.4 Die PC Profis sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Eigentums an der verwendeten Software zu überprüfen.

4.5 Der Kunde stellt den PC-Profis davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit die PC-Profis diesbezüglich von jeglicher Haftung.

5. Preise und Zahlung

5.1 Die Höhe des Stundensatzes und die Kosten für An- und Abfahrt richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von den PC-Profis.

5.2 Die Leistungsabrechnung erfolgt zeitnah im 15 Minutentakt.

5.3 Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft durch, von den PC-Profis, gelieferte Komponenten, deren Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, so werden diese von den PC-Profis, gesondert Rechnungsmäßig ausgewiesen. Für die Kostenhöhe sind die, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, gültigen Preise maßgeblich.

5.4 Zahlungen von den PC-Profis erbrachter Leistungen, sofern sie nicht unmittelbar nach Leistungsübergabe von dem Kunden in bar abgegolten werden, sind spätestens 3 Tage nach Rechnungszugang fällig.

5.5 Befindet sich ein Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, wird er unter den festgelegten Terminbestimmung erneut zur Zahlung gemahnt. Nach zweiter Mahnung und erneuter Nichtbeachtung der Frist wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Alle anfallenden Kosten sind dann von dem Kunden zu tragen.

6. Garantie

6.1 Die Garantiezeit der von den PC-Profis erbrachten Leistungen betragen generell ein Jahr.

6.2 Die Garantiezeit erlischt sobald vom Kunden Änderungen an den Systemen bzw. Systemeinstellungen vorgenommen werden, welche von den PC-Profis durchgeführt wurden. Ansprüche des Kunden auf Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat.

6.3 Eine Garantie ist ausgeschlossen, soweit ein erneut aufgetretener Fehler eine andere Ursache hat als der ursprünglich reparierte, und für Mängel, die auf Verschleiß oder unsachgemäßem Gebrauch seitens des Kunden beruhen.

6.4 Bei berechtigten Mängelrügen haben die PC-Profis zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.

6.5 Besitzt der Kunde ein System, welches aus mehreren Geräten besteht, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass sich die Garantie immer nur auf das einzelne Gerät bezieht welches beauftragt wurde und nicht auf das gesamte System. Dies gilt auch, wenn durch das einzelne mangelhafte Gerät das System in seiner Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt wird.

7. Schadensersatzanspruch

7.1 Sollte Aufgrund einer länger andauernden Reparatur an einem Gerät oder einem System ein Verdienstausfall entstehen, können die Kosten dieses Ausfalls und deren Folgekosten nicht den PC-Profis in Rechnung gestellt werden.

7.2 Entsteht durch die von den PC Profis erworbenen Geräte ein Schaden, übernimmt PC Profis nur die Haftung, wenn der Mangel des Gerätes, welcher den Schaden verursacht hat, von PC Profis erzeugt wurde. Für Mängel, die das erworbene Gerät schon vor dem Erwerb durch PC Profis aufwies, ist PC Profis nicht Haftungspflichtig.

7.3 Ausgeschlossen von der Haftung sind Datenverluste, die aus einer vom Kunden nicht ordnungsgemäß durchgeführten Datensicherung resultieren. Der Kunde ist gehalten, eine Datensicherung vor Abgabe des Reparaturgegenstandes durchzuführen, bzw. die PC-Profis diese Aufgabe ausdrücklich zu übertragen. Wird die Datensicherung beauftragt, ist sie kostenpflichtig. Verzichtet der Kunde auf eine Datensicherung, übernehmen die PC-Profis für die verloren gegangenen Daten keine Haftung.

7.4 Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn die PC-Profis Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die PC-Profis oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen Mitarbeiter beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

7.5 Zugleich haften die PC-Profis nicht für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Treibersoftware beruhen, welche dem Kunden als Serviceleistung aus dem Internet zur Verfügung gestellt wurden.

7.6 Alle Schadensersatzansprüche, die durch Fehlfunktionen oder Ausfall von Software entstehen, die durch die PC-Profis installiert und/oder eingerichtet wurde, werden ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmung

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den PC-Profis und dem jeweiligen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag gilt der Sitz der PC-Profis.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest dieser AGB in seiner Wirksamkeit davon unberührt.

In diesem Fall tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der gewollten Vereinbarung inhaltlich, wirtschaftlich und rechtlich am ehesten entspricht.

Südlohn, den 01.Juli 2008